Logo

Energieberater und Energiepassaussteller für Wohn- und Nichtwohngebäude im Ruhrgebiet - Tel.: 0234-57966791

 
 

Wozu eine Energieberatung?

Wie viel Energie kann ich durch eine wärmetechnische Verbesserung meiner Gebäudehülle einsparen?

Lohnt sich eine neue Heizungsanlage für mich? Was bringt mir eine Solaranlage?

Wo kann ich günstige Kredite für eine energetische Sanierung bekommen?

Wozu benötige ich einen Energiepass?


Das sind einige Fragen, die wir Ihnen gern beantworten.
Die "energieberaterbochum“ sind Ihre Ansprechpartner im Ruhrgebiet, wenn es um die Themen Energieberatung und Energieausweis geht. Wir sind qualifiziert als:

  • Energiepass-Aussteller für Wohngebäude bei der dena (Deutsche Energie-Agentur)

  • Aussteller für den Energieausweis bei einem Nichtwohngebäude gemäß EnEV 2009 nach dem Verfahren der DIN V 18599 - Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden

  • Berater für das Programm "Energiesparberatung vor Ort"

  • Sachverständige für den Nachweis bei einem KfW-Kredit im Programm "Energieeffizient Sanieren" (Energiebedarfsausweis)



Der Energiepass

Die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Auch in Deutschland ist der Energiepass für Bestandsgebäude gesetzlich vorgeschrieben. Besitzer von Wohnungen oder Wohnhäusern müssen seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis ausstellen lassen, wenn Sie den Verkauf oder Neuvermietung anstreben. Umfassende Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der dena.

Kosten:

Wir berechnen unser Honorar für einen Bedarfsausweis nach erforderlichem Aufwand. Ein konkretes Angebot können wir bereits unterbreiten, wenn wir telefonisch einige Informationen von Ihnen erhalten haben.

Kontakt



Energiesparberatung – "Vor-Ort-Beratung"

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude, für die bis zum 31.12.1994 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Die Bedingungen für die Förderungen einer Energieberatung finden Sie in den Richtlinien auf der BAFA-Seite.

Hier ein Auszug:

Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der an den antragstellenden Berater ausgezahlt wird, gewährt. Sie wird als Projektförderung bewilligt.

Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Die Umsatzsteuer trägt der Beratungsempfänger in voller Höhe selbst.

Kontakt




KfW-Kredit

Die KfW Förderbank fördert unter anderem die energetische Sanierungen an Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Die Förderung kann durch einen zinsgünstigen Kredit oder durch einen Zuschuss erfolgen.

Der Sonder-Bonus für Beratung:

Die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphase in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben), kann mit einem Zuschuss aus dem Programm Nr. 431 gefördert werden.

Alle Programme im Einzelnen finden Sie auf den Webseiten der KfW Förderbank.
Den Nachweis eines Sachverständigen benötigen Sie für das Sanieren nach dem Effizienzhaus-Standart.

Kontakt



Unser Wirkungskreis

Für einen Energieausweis oder eine Energieberatung bei einem kleineren Gebäude berechnen wir keine Fahrtkosten im Umkreis von: Bochum, Essen, Herne, Wanne-Eickel, Gelsenkirchen, Witten, Hattingen, Dortmund-West



Links

Energiepass-Aussteller-Verzeichnis


Alternative-Energie24.de - Das Portal

 

Besitzen Sie gewerblich oder teilgewerblich genutzte Gebäude?
Bitte besuchen Sie unsere neue Webseite für gewerbliche Kunden unter: www.eeffi.de!
Home Kontakt

IMPRESSUM